Das Landgericht Hannover hat in einer Berufungsverhandlung die einstweilige Verfügung der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) gegen die Produktpartnerschaft von Yahoo mit der Expo verworfen. Somit darf das Portal weiterhin seine Dienste auf den Terminals der Weltausstellung anbieten und auf seiner Site mit einem Expo-Special auf die Messe aufmerksam machen.
Die Expo hat zur Finanzierung der Ausstellung verschiedene Arten des Sponsorings und der Zusammenarbeit offeriert. Das umfassendste Packet ist dabei die „Weltpartnerschaft“ wie sie die Deutsche Telekom übernommen hat. Dafür liefert sie bei der Ausstellung die Telekommunikation exklusiv und ungestört durch Konkurrenten. „Im Verlauf der Vorbereitungen ist die Expo-Gesellschaft auf Yahoo zugekommen“, erklärte Yahoo-Sprecherin Claudia Strixner am Mittwoch gegenüber ZDNet. „Sie fragten, ob wir nicht die Suchfunktion für die auf dem Ausstellungsgelände aufgestellten Internet-Terminals anbieten könnten.“
Doch drei Tage vor Eröffnung der Expo erwirkte die Telekom besagte einstweilige Verfügung mit der Begründung, Yahoo würde als Konkurrent der Telekom-Tochter T-Online den Exklusiv-Vertrag mit der Expo-Gesellschaft verletzen (ZDNet berichtete). Laut Claudia Strixner wusste die Telekom, dass die Expo mit Yahoo verhandelt. Das kurzfristige Einschreiten fand sie „verwunderlich“. Da die einstweilige Verfügung aber bisher nicht rechtskräftig war, war Yahoo von Beginn der Expo an wie alle anderen Produktpartner auch vertreten.
Außer der Such-Funktion und dem Expo-Spezial bietet Yahoo eine Wohltätigkeits-Veranstaltung mit seltenen Expo-Artikeln, deren Erlös dem World Wildlife Fund (WWF) zugute kommt. Ab 1. Juli kommt ein Grußkarten-Service exklusiv von dem Expo-Terminals dazu.
Kontakt:
Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3300700
Yahoo, Tel.: 089/231970
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