Wie berichtet gibt es derzeit erneut einen massiven juristischen Schlagabtausch zwischen dem größten deutschen Online-Dienst T-Online beziehungsweise dessen Konzernmutter Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) und dem Weltmarktführer AOL (Börse Frankfurt: AOL). Was genau ist aber der Stein des Anstoßes für die jüngste Auseinandersetzung, bei der für die Anwender kostenloses Surfen am Sonntag auf dem Spiel steht?
AOL (Börse Frankfurt: AOL) hatte gestern erfolgreich beim Verwaltungsgericht in Köln um eine einstweilige Verfügung gegen den kostenlosen Internet-Zugang am Sonntag ersucht, den die Telekom im Rahmen des XXL-Tarifes anbietet. AOL führte an, die Telekom enthalte ihren Konkurrenten unabdingbare Daten vor, so dass der Tarif nur von der Unternehmenstochter T-Online angeboten werden können. „Bei diesen unabdingbaren Daten handelt es sich um die Angaben, wer XXL-Kunde ist. Das wissen wir nicht, und ohne diese Auskunft können wir natürlich keine betreffenden Anwender freischalten“, erklärte AOL-Sprecher Alexander Adler gegenüber ZDNet.
Solange nur die Telekom weiß, wer den XXL-Tarif gewählt hat, kann auch nur sie beziehungsweise deren Tochter T-Online den im Tarif enthaltenen kostenlosen Online-Surf anbieten. „Die Telekom beruft sich dabei auf das Datenschutzgesetz“, so Adler. „Wir fordern nichts anderes als Gleichberechtigung zu T-Online. Natürlich könnten wir die Daten auch rausfiltern, das wäre aber nicht rechtzeitig zu machen – der Tarif startete ja zum 1. Juni. Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für uns. Wir konnten uns nur mit einer Klage behelfen“.
Die Deutsche Telekom hatte gestern Nachmittag mit einem Einspruch beim Obersten Verwaltungsgericht in Münster gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln reagiert. „Das Kölner Gericht hat entschieden, ohne uns oder die Regulierungsbehörde anzuhören“, begründete der Telekom-Sprecher Stephan Broszio gegenüber ZDNet den Einspruch. Auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die den XXL-Tarif früher befristet bewilligt hatte, will sich dem anschließen: „Sie können aber sicher sein, dass wir ebenfalls Einspruch anmelden werden“, sagte der Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber ZDNet.
Telekom-Sprecher Broszio rechnet mit einem neuen Urteil des OVG Münster für die kommenden Tage. Aus diesem Grund sehe sein Unternehmen auch keinen Sinn darin, den XXL-Tarif zu stoppen.
Mit dem XXL-Tarif können Nutzer von ISDN-Anschlüssen bestimmte Inlands- und Auslandsverbindungen der Deutschen Telekom gegen Zahlung eines monatlichen Entgelts in Höhe von 12,83 Mark (netto) beziehungsweise 14,89 Mark (brutto) erhalten. An Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen sind City-, Regional-, und Inlandsverbindungen sowie „die Nutzung von Online-Diensten“ kostenlos möglich. Die übrigen Tarife entsprechen dem Modell „Aktiv Plus“, für das normalerweise 9,90 Mark pro Monat verlangt werden.
Kontakt:
AOL Hotline, Tel.: 01805/313164
Deutsche Telekom, Tel.: 0800-3307000
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