Die Europäische Kommission hat gestern dem Parlament einen Entwurf vorgelegt, der den Online-Handel reglementieren soll. Demnach sollen sich Internet-Händler, die ihren Hauptsitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben, erst registrieren lassen, bevor sie mit Privatkunden Handel treiben können. Dadurch will die Gemeinschaft zu Einnahmen aus Mehrwertsteuer kommen, die ihr bisher entgehen.
Der für den EU-Binnenmarkt zuständige Kommissar, Frits Bolkestein, erklärte, dass Firmen aus Nicht-EU-Ländern, die mehr als 100.000 Euro aus Geschäften mit Privatkunden umsetzen, sich in Zukunft registrieren lassen sollen. Die Unternehmen könnten nach den Plänen der Kommission aber den Staat auswählen, in dem die Registrierung erfolgt. Der Satz für die Mehrwertsteuer schwankt in den einzelnen Staaten zwischen 25 und 15 Prozent.
Da die Internet-Wirtschaft in den USA besonders stark ausgeprägt ist, würde sich die Regelung auf die Vereinigten Staaten vermutlich mit am gravierendsten auswirken. Wird die Bestellung online aufgegeben und per Post ausgeliefert, soll sich laut Bolkestein nichts ändern.
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