Mit mehrstündiger Verzögerung hat Richter Thomas Jackson das lang erwartete Strafmaß für Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) festgesetzt. Der Softwarekonzern wurde prinzipiell in allen in den vergangenen zwei Jahren kritisierten Punkten zu Modifikationen seiner Geschäftstätigkeiten verurteilt. Darüber hinaus soll er zweigeteilt werden. Nur so könne verhindert werden, dass Microsoft weiterhin seine Monopol-Stellung ausnutzt.
Wie im Vorfeld gemutmaßt, soll die eine Firmenhälfte die Oberhoheit über Windows erhalten, die andere Hälfte soll Applikationen und Internet-Anwendungen bekommen. Jackson ordnete eine Frist von vier Wochen an, in denen der Konzern eigene Pläne für einen Split vorlegen muss. Die Teilung müsse zehn Jahre lang Bestand haben und streng überwacht werden, da sich der Konzern im Laufe des Verfahrens alles andere als vertrauenswürdig gezeigt habe.
In einer vorbereiteten Videosequenz erklärte Bill Gates umgehend, dass seine Firma in Berufung gehen werde. Gates hielt sich zur Urteilsbegründung am Firmensitz in Redmond auf.
Bereits Anfang April hatte der Richter die Firma von Bill Gates des Kartellrechtsverstoßes für schuldig befunden. Er erklärte damals, der weltgrößte Software-Konzern habe seine Marktmacht missbraucht, um im Internet-Geschäft Konkurrenten aus dem Geschäft zu verdrängen.
Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Prozess und den Folgen finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen“.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
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