Im Streit um das Fernabsatz-Gesetz zwischen dem Bundestag und dem Bundesrat hat der Vermittlungsausschuss nun einen ersten Kompromiss-Vorschlag vorgelegt. Demnach soll der Käufer die Kosten für die Rücksendung einer Ware tragen, wenn das Paket nicht mehr als 80 Mark wert ist.
Zuvor hatte der Buchhandel massiv gegen die ursprünglich vorgesehene Regelung protestiert, wonach der Verkäufer generell die Kosten für die Rücksendung zu tragen habe. Der Verband argumentierte, dass bei Rücksendequoten von fünf bis zehn Prozent die Kosten leicht zum Ruin von mittelständischen Online-Buchversendern führen könnten. Stimmen Bundesrat und Bundestag dem Vorschlag heute zu, könnte die Regelung wie geplant zum 30. Juni in Kraft treten.
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