Das Oberste Verwaltungsgericht in Münster hat dem Einspruch gegen das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln in Sachen XXL stattgegeben. Demnach darf die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) ihren XXL-Tarif wie vorgesehen anbieten. Für die Kunden bedeutet dies – vorausgesetzt sie verfügen über einen ISDN-Anschluß der Telekom – kostenloses Surfen an Sonn- und Feiertagen.
„Wir haben das Urteil noch nicht schriftlich vorliegen, aber wir haben wohl gewonnen“, berichtete Telekom-Sprecher Frank Domagala gegenüber ZDNet. „Wir haben dieses Urteil erwartet und die Werbung für den Tarif nicht gestoppt.“
Die Deutsche Telekom hatte Anfang der Woche beim Obersten Verwaltungsgericht in Münster Einspruch gegen das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln in Sachen XXL-Tarif eingelegt. AOL (Börse Frankfurt: AOL) hatte dort erfolgreich um eine Verfügung gegen den kostenlosen Internet-Zugang am Sonntag ersucht, den die Telekom im Rahmen des XXL-Tarifes anbietet. AOL führte an, die Telekom enthalte ihren Konkurrenten die Daten der XXL-Kunden vor, so dass der Tarif nur von der Unternehmenstochter T-Online angeboten werden könne.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hatte den Tarif ursprünglich für einen „Testbetrieb für den Zeitraum vom 1. Juni 2000 bis zum 31. Dezember 2000“ genehmigt.
Mit dem XXL-Tarif können Nutzer von ISDN-Anschlüssen bestimmte Inlands- und Auslandsverbindungen der Deutschen Telekom gegen Zahlung eines monatlichen Entgelts in Höhe von 12,83 Mark (netto) beziehungsweise 14,89 Mark (brutto) erhalten. An Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen sind City-, Regional-, und Inlandsverbindungen sowie „die Nutzung von Online-Diensten“ kostenlos möglich. Die übrigen Tarife entsprechen dem Modell „Aktiv Plus“, für das normalerweise 9,90 Mark pro Monat verlangt werden.
Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800-3307000
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