Categories: Unternehmen

Microsoft klagt über Richter

Da sich das Berufungsgericht in Columbia jetzt des Kartellverfahrens gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) angenommen hat, liegt der Fall nicht mehr in der Zuständigkeit von Richter Thomas Jackson. Somit kann der Konzern seine Meinung über den Juristen frei kund tun und nutzt das auch reichlich.

Microsoft und Jackson sind alte Bekannte. Bereits vor Ende 1997 hatte der Richter entschieden, dass Windows und der Browser nicht gekoppelt werden dürften. Jackson hatte damals in einer 19seitigen Erklärung entschieden, dass Microsoft Lizenznehmer seiner Software nicht mehr dazu verpflichten darf, den Browser „Internet Explorer“ integriert in das Betriebssystem Windows 95 auszuliefern. Auch damals war das Urteil vom selben Berufungsgericht aufgehoben worden, das auch jetzt die Neuauflage des Prozesses verhandeln wird. Der Konzern wird Jackson in dem Zusammenhang vor, sich über ein bereits bestehendes Urteil hinweggesetzt zu haben.

Außerdem sind die zahlreichen Interviews, die Jackson während und nach dem Prozess gegeben hat, den Konzern-Anwälten unangenehm aufgefallen. In einem Interview mit der „New York Times“ wurde Jackson gefragt, warum er die Vorschläge des US-Justizministeriums einfach ohne Änderung übernommen habe. Darauf wird der Richter mit den Worten zitiert: „Ich bin nicht in der Position, diese Leistung zu wiederholen und ihre Arbeit noch einmal zu tun. Für mich gibt es keine Möglichkeit, mich so auszurüsten, dass ich die Aufgabe besser bewältigen könnte, als sie es getan haben.“

Weiterhin beschwert sich Microsoft jetzt öffentlich darüber, dass Jackson den Zuständigkeitsbereich der Anklagevertreter erweitert hat. Zudem soll er Microsoft bei mindestens zwei Gelegenheiten einen Fristenverlängerung verweigert haben, um sich auf den Fall vorzubereiten. Und nicht zuletzt sind die Anwälte des Software-Konzerns verärgert darüber, dass es Jackson im Gegensatz zu den üblichen Gepflogenheiten zugelassen hat, dass „zahlreiche Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften“ zur Beweisaufnahme zugelassen wurden, die „auf dem Hörensagen basierten“.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Prozess und den Folgen finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen„.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

CopyRhadamantys greift weltweit Unternehmen an

Ausgeklügelte Phishing-Kampagne verwendet eine weiterentwickelte Version der Rhadamanthys-Stealer-Malware.

2 Tagen ago

Facebook Marketplace: EU verhängt Geldbuße von fast 800 Millionen Euro gegen Meta

Die EU-Kommission kritisiert die Verknüpfung von Facebook und dem hauseigenen Online-Kleinanzeigendienst. Sie sieht darin einen…

2 Tagen ago

Umfrage: Angestellte in Deutschland unterschätzen NIS-2-Richtlinie

Fast zwei Drittel halten jedoch eine Umsetzung aller Vorgaben von NIS 2 bis Jahresende für…

3 Tagen ago

Kostenloser Dekryptor für ShrinkLocker

Mit dem Dekryptor von Bitdefender können Opfer von Attacken mit der Shrinklocker-Ransomware Dateien wiederherstellen.

3 Tagen ago

Malwarebytes warnt vor Betrugsmaschen beim Weihnachtseinkauf

In der Vorweihnachtszeit ist vor allem Malvertising auf dem Vormarsch. Cyberkriminelle locken Nutzer über schädliche…

3 Tagen ago

Bedrohungsindex: Deutliche Zunahme von Infostealern im Oktober

Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.

4 Tagen ago