Die Europäische Kommission hat Deutschland wegen der mangelhaften Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes verwarnt. In einer gestern veröffentlichten Mitteilung kritisiert die Brüsseler Behörde, dass hierzulande bei Ortsgesprächen noch keine freie Wahl der Telekommunikationsunternehmen möglich ist.
Aus diesem Grund hat die Kommission ein „förmliches Vertragsverletzungsverfahren“ gegen Deutschland und Großbritannien eingeleitet. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert “ innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen, da sie es versäumt haben, die Numerierungsrichtlinie rechtzeitig umzusetzen.“
Beide Staaten hatten eine Richtlinie unterzeichnet, nach der Preselection und Call by Call auch im Ortsbereich spätestens zum 1. Januar 2000 möglich hätte sein sollen. Die Einführung dieser Vorauswahl sei besonders wichtig, damit Hindernisse für den Eintritt neuer Wettbewerber in den Telekommunikationsmarkt ausgeräumt und so der Wettbewerb gefördert werde, so die Kommission.
Sollten die Länder nicht rechtzeitig reagieren, kann es zu einem Verfahren vor dem EU-Gerichtshof kommen.
Kontakt:
‚EU-Wettbewerbskommission, Tel.: 00322/2991111
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