Nasdaq gewinnt gegen Cybersquatter

Ein Gericht in Virginia hat der Nasdaq jetzt die Rechte an zwei URLs zugesprochen, die von einer britischen Firma besetzt worden waren. „Nasdaqeurope.com“ und „Nasdaqeurope.net“ müssen an die US-Technologiebörse übergeben werden.

Außerdem darf Deltacross Limited, die beklagte Firma, auch in Zukunft keine Domains registrieren lassen, die mit der Nasdaq in Zusammenhang stehen. Momentan ist das europäische Angebot der Nasdaq unter der Adresse Nasdaq-Euromarket.com zu finden.

ZDNet.de Redaktion

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