Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) and das US-Justizministerium haben sich auf einen Fahrplan für den Fortgang des Kartellrechtsprozesses gegen den Konzern geeinigt. „Die Parteien haben sich auf Termine verständigt“, berichtete der Generalstaatsanwalt Seth Waxman in einem Schreiben an das oberste Gericht.
Erst Anfang der Woche hatte Richter Thomas Jackson den Kartellrechtsprozess gegen Microsoft direkt an das oberste US-Gericht, den Supreme Court, weitergeleitet. Dieses muss nun zunächst darüber befinden, ob es den Fall annehmen will.
Laut Angaben von Waxman wird Microsoft am 26. Juli das oberste Gericht bitten, den Fall an das rangniedrigere Berufungsgericht weiterzuleiten. Das Justizministerium erhält am 15. August Gelegenheit, um eine Verhandlung – ohne Umwege – vor dem obersten Gericht zu ersuchen. Am 22. August erhält der Softwarekonzern neuerlich die Möglichkeit, auf die Aussagen des Ministeriums zu antworten. Alle Petitionen müssen in schriftlicher Form gehalten sein.
Am 7. Juni hatte Richter Jackson das lang erwartete Strafmaß für Microsoft festgesetzt. Der Softwarekonzern wurde prinzipiell in allen in den vergangenen zwei Jahren kritisierten Punkten zu Modifikationen seiner Geschäftstätigkeiten verurteilt. Darüber hinaus soll er zweigeteilt werden. Nur so könne verhindert werden, dass Microsoft weiterhin seine Monopol-Stellung ausnutze.
Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Komplex finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen“.
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Microsoft, Tel.: 089/31760
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