Der 3rd US-Circuit Court of Appeals in Philadelphia hat entschieden, dass das Verbot von Pornoangeboten im Internet gegen die amerikanische Verfassung verstößt. Der US-Kongress hatte eine gesetzliche Regelung gegen Cybersex gefordert. Geklagt hatte die Bürgerrechtsbewegung American Civil Liberties Union (ACLU).
Nach Ansicht der drei Berufungsrichter widerspricht der geplante „Child Online Privacy Protection Act“ dem „First Amendment“ der US-Verfassung, der die Redefreiheit festschreibt. Richter Leonard Garth lobte in einem 33-seitigen Urteilsspruch die Bemühungen der US-Regierung ausdrücklich, sah sie aber gleichzeitig als Verstoß gegen den Verfassungszusatz an. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des rangniedrigeren Richters Lowell Reed vom Februar 1999 (ZDNet berichtete).
Reed hatte bereits vor über einem Jahr erklärt, das Gesetz sei ein gut gemeinter Versuch, Kinder zu schützen, ginge aber zu weit. „Möglicherweise schädigen wir die Kinder dieses Landes mehr, wenn wir das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, das sie als Erwachsene voll genießen werden, im Namen ihres Schutzes beschneiden“, sagte er.
Das Gesetz war bereits vom US-Kongress verabschiedet und sollte die unbeschränkte Verbreitung von Internet-Angeboten mit „für Kinder schädlichen Inhalten“ verbieten. Als Höchststrafen waren vorgesehen 50.000 Dollar oder sechs Monate Gefängnis.
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