Der Bundesgerichtshof hat nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ die Möglichkeit zur Patentierung von Programmen weiter gefasst als bisher.
Vor kurzem hatten die Richter darüber zu entscheiden, ob ein Spracherkennungs-System patentierbar sei. Die Richter sahen den PC als „technischen Gegenstand“ an und stuften die Software als „Eigenschaft“ ein. Das Programm wäre nach dieser Definition ein Bestandteil des PCs. Beide Teile hat das BGH patentierfähig gennant.
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