Die Bezirksrichterin Mariana Pfaelzer hat entschieden, dass der bekannte Ex-Hacker Kevin Mitnick nicht ohne Zustimmung seines Bewährungshelfers Kolumnen für ein neues Internet-Magazin schreiben darf. Der Bewährungshelfer hatte bereits vor dem Urteil sein „Nein“ zu Mitnicks journalistischen Versuchen erklärt.
Die Anwälte des Computerexperten hatten argumentiert, laut dem „Erste Nachtragsgesetz“ („First Ammendment“) der amerikanischen Verfassung müsse Mitnick Rede- und Schreibverbot zuerkannt werden.
„Ich versuche nur, mir wie jeder andere meinen Lebensunterhalt zu verdienen“, sagte Mitnick nach der Gerichtsentscheidung. „Ich interessiere mich gar nicht mehr fürs Hacken. Aber weil ich soviel Erfahrung darin habe, versuche ich eben etwas Sinnvolles damit zu tun. Ich will nur wieder in geordneten Bahnen leben.“
Dem 36-jährigen Mitnick ist von Steven Brill, dem Herausgeber des nächsten Monats startenden Ezines „Contentville“ ein Job als Kolumnen-Schreiber angeboten worden. Der Ex-Hacker hatte bis Januar 2000 fünf Jahre lang hinter Gitter gesessen, nachdem er sich 1995 des Betrugs mithilfe von Computern und Telefonleitungen (so der Tatbestand) schuldig bekannt hatte. Seitdem ist Mitnick auf Bewährung und darf sich gemäß der Auflagen während seiner dreijährigen Bewährung weder mit einem Computer oder Mobiltelefon beschäftigen noch in der IT-Branche arbeiten.
Kontinuierliche Content Produktion und Markenaufbau sind essentieller Pfeiler von langfristigen Unternehmenserfolg. Das ist mittlerweile auch…
KI-Funktionen beschleunigen die Erholung des PC-Markts. Der Nettogewinn legt um 44 Prozent zu, der Umsatz…
Googles App-Entwickler-Kit dient der Tarnung des schädlichen Codes. Der Sicherheitsanbieter Jamf hält die Schadsoftware für…
Ausgeklügelte Phishing-Kampagne verwendet eine weiterentwickelte Version der Rhadamanthys-Stealer-Malware.
Die EU-Kommission kritisiert die Verknüpfung von Facebook und dem hauseigenen Online-Kleinanzeigendienst. Sie sieht darin einen…
Fast zwei Drittel halten jedoch eine Umsetzung aller Vorgaben von NIS 2 bis Jahresende für…