Es stammt aus dem vergangenen Jahrhundert und soll schon bald der Vergangenheit angehören. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hat sich in der Süddeutschen Zeitung für eine Beseitigung des Rabattgesetzes stark gemacht. Das Gesetz von 1933 sei für Deutschland im Zeitalter des E-Commerce ein „Nachteil im europäischen Wettbewerb“.
In den meisten EU-Ländern seien Rabatt- und Zugabeverordnungen wesentlich großzügiger geregelt. Bis zum Sommer 2001 muss Deutschland die europäische E-Commerce-Richtlinie umgesetzt haben. Spätestens dann sind die alten Regelungen aus den dreißiger Jahren abzuschaffen, so Müller: „Wir müssen Hemmnisse aus dem Weg räumen, die deutsche Unternehmen in der Internet-Wirtschaft benachteiligen.“
Das Rabattgesetz ist von deutschen Gerichten immer wieder als Grundlage herangezogen worden, wenn Powershopping-Sites wie Primus oder Letsbuyit.com wegen ihrer Geschäftspraktiken abgemahnt wurden. Das Konzept dieser Sites: Mehrere Käufer tun sich zusammen und drücken so den Preis für ein Produkt. Die Richter hatten argumentiert, dass zu starke Preisminderungen gegen das Rabattgesetz verstoßen würden.
In die gleiche Kerbe wie Müller schlug der Deutsche Multimedia-Verband (DMMV). Vor der heutigen öffentlichen Anhörung zur Liberalisierung des Rabatt- und Zugaberechts betonte der DMMV die Notwendigkeit der baldigen Aufhebung des deutschen Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung.
Wie der Arbeitskreis Electronic-Commerce des Verbandes empfiehlt, müsse man sich den internationalen Marktgegebenheiten der Internet-Economy auch in Deutschland anpassen. Eine mögliche Teilliberalisierung als Kompromisslösung, wie immer sie ausfallen mag, sei abzulehnen.
Ähnlich argumentierte auch der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels, Michael Fuchs. Die Gesetze wirken sich bereits heute als Standortnachteil für die Bundesrepublik aus und gefährdeten insbesondere in jungen Internet-Unternehmen Arbeitsplätze.
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Bundeswirtschaftsministerium, Tel.: 030/20149
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