L’Tur ist mit seiner Klage gegen die Online-Konkurrenz Lastminute.com vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Das Gericht hat entschieden, dass Lastminute Network Germany weiterhin ihr komplettes Angebot an kurzfristigen Produkten und Dienstleistungen unter der Adresse www.lastminute.com anbieten kann.
In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Klägerin begehrt letztendlich nicht mehr und nicht weniger als den Ausspruch, dass die Verwendung von Gattungsbegriffen im Internet stets wettbewerbswidrig sei. Dem kann nicht gefolgt werden“. Obwohl unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung einer Gattungsbezeichnung oder beschreibenden Angabe als Domain eine unlautere Behinderung darstellen könne, seien diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall nicht gegeben, so das Gericht.
Lastminute-Manager Philipp Montgelas bezeichnete die Entscheidung als „eine wichtige Klarstellung für die gesamte deutsche Internet-Wirtschaft“. Die wirklichen Gewinner seien die mündigen Internet-Nutzer.
Kontakt:
Lastminute.com, Tel.: 0700/02858466
Mindestens ein Bedrohungsakteur hat Verbindungen nach China. Die Zero-Day-Lücke erlaubt die vollständige Kontrolle von Ivanti…
Der Trend hin zu Premium-Smartphones hält an. Dieses Segment verbessert sich wahrscheinlich um mehr als…
Bisher wurden nur Kameras eingesetzt, die Bilddaten liefern. Mit dem Laser soll es möglich werden,…
Anwendung der Technologie im B2C-Umfeld steigt von 19 auf 28 Prozent. Kamerafilter und Spiele sind…
ISG-Studie: Globale Systemintegratoren zunehmend unter Wettbewerbsdruck. Zahlreiche Fusionen mit Hilfe von Private-Equity-Kapital.
Eine Anfälligkeit erlaubt eine Remotecodeausführung innerhalb der Sandbox von Chrome. Betroffen sind Chrome 131 und…