Im Streit um die Domain Lastminute.com hat L’Tur angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen. Das Landgericht Hamburg hat vergangene Woche entschieden, dass Lastminute Network Germany weiterhin ihr komplettes Angebot an kurzfristigen Produkten und Dienstleistungen unter der Adresse www.lastminute.com anbieten kann (ZDNet berichtete).
In der Urteilsbegründung hieß es: „Die Klägerin begehrt letztendlich nicht mehr und nicht weniger als den Ausspruch, dass die Verwendung von Gattungsbegriffen im Internet stets wettbewerbswidrig sei. Dem kann nicht gefolgt werden“. Obwohl unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung einer Gattungsbezeichnung oder beschreibenden Angabe als Domain eine unlautere Behinderung darstellen könne, seien diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall nicht gegeben, so das Gericht.
Lastminute-Manager Philipp Montgelas bezeichnete die Entscheidung als „eine wichtige Klarstellung für die gesamte deutsche Internet-Wirtschaft“. Die wirklichen Gewinner seien die mündigen Internet-Nutzer.
Nun erklärt L’Tur-Sprecher Markus Faller, dass das Gericht die Auffassung seines Unternehmens in wichtigen Punkten geteilt habe. „So wurde bestätigt, dass es sich bei Last Minute um einen Gattungsbegriff für Reisen handelt und Netsurfer gezielt über diesen Begriff im Internet suchen.“
Kontakt:
Lastminute.com, Tel.: 0700/02858466
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