In einer „180 Grad Kehrtwende“ (so Aussagen des Mitnick-Rechtsvertreters Donald Randolph) hat die Bezirksrichterin Mariana Pfaelzer dem bekannten Hacker Kevin Mitnick doch das Recht auf eine eigene Kolumne in einem Online-Magazin erteilt. Mitnick darf schreiben so viel er will – so lange er keinen Computer dazu benutzt.

Der sich erst seit einem halben Jahr auf freiem Fuße befindliche Hacker darf außerdem Vorträge über Computersicherheit geben und sich als Berater in selber Sache engagieren. Der Bewährungshelfer, der die Erlaubnis zu diesen Aktivitäten bislang verweigerte, war für ein Gespräch nicht zu erreichen.

Die Anwälte des Computerexperten hatten in einer Anhörung Ende Juni argumentiert, laut dem „Erste Nachtragsgesetz“ („First Ammendment“) der amerikanischen Verfassung müsse Mitnick Rede- und Schreibfreiheit zuerkannt werden. Dem 36-jährigen Mitnick war von Steven Brill, dem Herausgeber des E-Zines „Contentville“ ein Job als Kolumnen-Schreiber angeboten worden.

„Ich versuche nur, mir wie jeder andere meinen Lebensunterhalt zu verdienen“, sagte Mitnick nach der damnals negativ ausgefallenen Gerichtsentscheidung. „Ich interessiere mich gar nicht mehr fürs Hacken. Aber weil ich soviel Erfahrung darin habe, versuche ich eben etwas Sinnvolles damit zu tun. Ich will nur wieder in geordneten Bahnen leben.“

Der Ex-Hacker hatte bis Januar 2000 fünf Jahre lang hinter Gitter gesessen, nachdem er sich 1995 des Betrugs mithilfe von Computern und Telefonleitungen (so der Tatbestand) schuldig bekannt hatte. Seitdem ist Mitnick auf Bewährung und darf sich gemäß der Auflagen während seiner dreijährigen Bewährung weder mit einem Computer oder Mobiltelefon beschäftigen noch in der IT-Branche arbeiten.

ZDNet.de Redaktion

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