Der regionale Telekommunikationsanbieter Isis berichtet von einem jüngst gefällten Urteil: Das Landgericht Düsseldorf hat einen Kunden des Telefonnetzbetreibers zur Zahlung von 21.336,54 Mark verurteilt (AZ 2 a 233/99 vom 9.6.00). Für diese Summe hatte der Beklagte im Zeitraum von Mai bis Juni 1999 vorwiegend Telefonsexgespräche über diverse 0190er-Nummern geführt.
Da der Beklagte nicht zahlte, wollten die Telefonsexanbieter von Isis Geld sehen. Die Firma machte jedoch geltend, dass ein Netzbetreiber nicht für das Nutzungsverhalten seiner Kunden verantwortlich sei. „Niemand würde auf die Idee kommen, die Taxifahrt zu einem Ort der Freude dem Fuhrunternehmer in Rechnung zu stellen. Beim Sprachtransport durch Telefongesellschaften wird so etwas merkwürdigerweise immer wieder versucht“, erklärte Isis-Geschäftsführer Horst Schäfers.
Kontakt:
Isis, Tel.: 0800/8090100
Ausgeklügelte Phishing-Kampagne verwendet eine weiterentwickelte Version der Rhadamanthys-Stealer-Malware.
Die EU-Kommission kritisiert die Verknüpfung von Facebook und dem hauseigenen Online-Kleinanzeigendienst. Sie sieht darin einen…
Fast zwei Drittel halten jedoch eine Umsetzung aller Vorgaben von NIS 2 bis Jahresende für…
Mit dem Dekryptor von Bitdefender können Opfer von Attacken mit der Shrinklocker-Ransomware Dateien wiederherstellen.
In der Vorweihnachtszeit ist vor allem Malvertising auf dem Vormarsch. Cyberkriminelle locken Nutzer über schädliche…
Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.