Der regionale Telekommunikationsanbieter Isis berichtet von einem jüngst gefällten Urteil: Das Landgericht Düsseldorf hat einen Kunden des Telefonnetzbetreibers zur Zahlung von 21.336,54 Mark verurteilt (AZ 2 a 233/99 vom 9.6.00). Für diese Summe hatte der Beklagte im Zeitraum von Mai bis Juni 1999 vorwiegend Telefonsexgespräche über diverse 0190er-Nummern geführt.
Da der Beklagte nicht zahlte, wollten die Telefonsexanbieter von Isis Geld sehen. Die Firma machte jedoch geltend, dass ein Netzbetreiber nicht für das Nutzungsverhalten seiner Kunden verantwortlich sei. „Niemand würde auf die Idee kommen, die Taxifahrt zu einem Ort der Freude dem Fuhrunternehmer in Rechnung zu stellen. Beim Sprachtransport durch Telefongesellschaften wird so etwas merkwürdigerweise immer wieder versucht“, erklärte Isis-Geschäftsführer Horst Schäfers.
Kontakt:
Isis, Tel.: 0800/8090100
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