Der Streit um die Domain Lastminute.com geht in die nächste Instanz. L’Tur hat wie angekündigt Berufung gegen das Urteil eingereicht, nach dem „die Verwendung von Gattungsbegriffen im Internet nicht wettbewerbswidrig“ ist.
„In der ersten Instanz hatte das Landgericht Hamburg eine für die deutsche Internet-Wirtschaft sehr vernünftige und richtungsweisende Entscheidung getroffen, über die wir nach wie vor sehr erfreut sind“, erklärte jetzt Lastminute-Geschäftsführer Philipp Montgelas. Der Berufung von L’tur beim Oberlandesgericht Hamburg räumt er wenig Chancen ein.
Das Landgericht Hamburg hatte vor einem Monat entschieden, dass Lastminute Network Germany weiterhin ihr komplettes Angebot an kurzfristigen Produkten und Dienstleistungen unter der Adresse www.lastminute.com anbieten kann (ZDNet berichtete).
In der Urteilsbegründung hieß es: „Die Klägerin begehrt letztendlich nicht mehr und nicht weniger als den Ausspruch, dass die Verwendung von Gattungsbegriffen im Internet stets wettbewerbswidrig sei. Dem kann nicht gefolgt werden“. Obwohl unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung einer Gattungsbezeichnung oder beschreibenden Angabe als Domain eine unlautere Behinderung darstellen könne, seien diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall nicht gegeben, so das Gericht.
Kontakt:
Lastminute.com, Tel.: 0700/02858466
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