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Napster vor dem Aus?

Überaschungs-Niederlage für Napster: Ein US-Bundesrichter hat am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen die Firma mit der MP3 Tausch-Software erlassen und angeordnet, dass der Download aller durch das Urheberrecht geschützten Lieder ab dem kommenden Wochenende gesperrt werden muss.

Dieses Urteil könnte das Aus des Unternehmens Napster bedeuten. Richterin Marilyn Patel hatte ihren Schiedsspruch unerwartet für alle Beteiligten nach einer zweistündigen Anhörung gleich noch im Gerichtssaal gefällt. Sie erklärte den Anwesenden in dem brechend vollen Raum ihr Urteil würde Napster davon abhalten, „durch das Urheberrecht des Klägers geschützte Lieder und Musikstücke zu kopieren, dabei zu helfen oder die Verbreitung von Vervielfältigungen zu ermöglichen.“

Der Branchenverband, die „Recording Industry Association of America“ (RIAA) hatte im Dezember, fünf Monate nach dem Start von Napster, eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Die Anwälte warfen der Firma vor, mit ihrem MP3-Tauschservice Urheberrechts-Verletzungen zu fördern. Das eigentliche Gerichtsverfahren ist für später im Jahr vorgesehen, doch die jetzt erlassene einstweilige Verfügung ist ein Teilerfolg für die Ankläger.

Richterin Patel lehnte den Antrag von Napsters Star-Anwalt David Boies ab, das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten zu lassen. Napster will gleich am Donnerstag früh (Ortszeit) eine Klage gegen die einstweilige Verfügung einreichen. Boies sagte, das Urteil sei „unmöglich einzuhalten und zu befolgen“, da Napster keine Liste von Liedern erhalten hätte, die zu sperren seien.

Obwohl das Urteil von Patel nur knapp an einer kompletten Stilllegung des Unternehmens vorbeischrammte, sagt Boies, es könne die gesamte Geschäftstätigkeit lahmlegen. „Zwischen jetzt und dem eigentlichen Gerichtsverfahren wird Napsters Service erheblich eingeschränkt“, so der Anwalt. Eine gütliche Einigung der Kontrahenten nannte Boies unwahrscheinlich.

Cary Sherman, Hauptanklagevertreter für die RIAA, begrüßte das Urteil. Es könne den Grundstock für legale Musik-Downloads bilden und zudem ein Signal an andere MP3-Tauschbörsen aussenden.

Richterin Patel zerlegte die Verteidigungs-Argumentation von Napster gründlich: Das Unternehmen hatte angeführt, seine Dienste fielen unter das Audio Home Recording-Gesetz. Patel befand, es seien zuviele Personen beteiligt, als dass diese Regelung Anwendung finden könne. Das im Verfahren angeführte Material einschließlich der vorliegenden internen Napster Memos hätten sie davon überzeugt, dass die meisten User sich hauptsächlich urheberrechtlich geschütztes Material mit Napster downloaden würden.

Dagegen folgte Patel dem Argument der RIAA, Napster würde geltendes Recht verletzen, indem man sich weigerte, Gebühren an die Inhaber der Urheberrechte zu zahlen. Der Anwalt der RIAA, Russell Frackman sagte, täglich würden 20 Millionen Titel heruntergeladen, davon seien ungefähr 90 Prozent durch das Urheberrecht geschützt. Zudem unterstellte er Napster, bis Ende des Jahres 75 Millionen User zu haben.

Anwender von Napster sind automatisch Teil einer MP3-Community: Napster legt auf dem lokalen System ein Verzeichnis mit freizugebenden Musikstücken an, auf die auch andere Napster-Anwender zugreifen können. Nach der Eingabe von Informationen wie Computername und Verbindungstyp wird eine Verbindung zum Napster-Server hergestellt. Dann stehen den Usern auch die Songs ihrer Kollegen zur Verfügung.

Eine Suchfunktion erlaubt das schnelle Durchstöbern des aktuell herunterladbaren Bestandes, wobei Chat-Räume, aufgeteilt nach Musikrichtung, den Informationsaustausch zwischen angemeldeten Usern ermöglichen.

ZDNet bietet den Napster für Windows zum Download an. Eine Version für Linux steht unter fileforum.efront.com/… zum kostenlosen Download bereit. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt. Wissenswertes rund um das Format bietet ein MP3-Special.

ZDNet.de Redaktion

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