Die gestern von Analysten geäußerte Einschätzung, wonach die Musikindustrie mit ihrer Klage gegen Napster ein Eigentor geschossen hat, scheint sich zu bewahrheiten: Nach Angaben von PC Data war Napster.com in der vergangenen Woche die mit Abstand am stärksten besuchte Entertainment-Site.
Im Siebentageszeitraum bis vergangenen Freitag verzeichnete die Site, die am Samstag schließen sollte, 5,8 Millionen Visits. Die Analysten von Nielsen Ratings kamen zu dem Schluss, dass 849.000 einzelne Surfer oder drei Prozent aller Internet-Nutzer Napster.com einen Besuch abgestattet haben.
Bisher hatte die Site von Real Networks wochenlang Platz eins der bei PC Data analysierten Entertainment-Sites eingenommen. Die Napster-Konkurrenz Gnutella geriet ebenfalls in den Aufwind steigender Abfragen: Sie verzeichnnete allein am Freitag 4,7 Millionen Seitenabrufe, das waren 72.000 pro Stunde – der übliche Wert liegt bei gerade 1800 Page Impressions.
Seit kurzem mehren sich die Stimmen, die der Musikindustrie Starrheit vorwerfen (ZDNet berichtete). Für die Labels wäre es besser gewesen, mit Napster zu verhandeln, als das Unternehmen anzuklagen. Auf diese Weise hätte man sich ein Stück vom digitalen Musikkuchen herausschneiden können.
In den 14 Monaten seit der Gründung hat Napster 20 Millionen User akquiriert. „Das Verfahren der Musikindustrie gegen Napster hat zu einem großen Teil zu diesem Wachstum beigetragen“, erklärt der Buchautor Bruce Fries, der sich in seinen Werken speziell mit Musik im Internet befasst. In der heißen Phase des Verfahrens haben die Experten von Keynote einen um das fünffache erhöhten Traffic auf der Site von Napster.com festgestellt.
Deutsche Computersites erhielten am vergangenen Freitag eine Aufforderung der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry), den Download der Software Napster bis spätestens Samstag abend zu unterbinden.
ZDNet bietet den Napster für Windows zum Download an. Eine Version für Linux steht unter fileforum.efront.com/… zum kostenlosen Download bereit. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt. Wissenswertes rund um das Format bietet ein MP3-Special.
Ein US-Bundesrichter hatte am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen die Firma mit der MP3 Tausch-Software erlassen und angeordnet, dass der Download aller durch das Urheberrecht geschützten Lieder ab dem kommenden Wochenende gesperrt werden muss.
Der Branchenverband, die „Recording Industry Association of America“ (RIAA) hatte im Dezember, fünf Monate nach dem Start von Napster, eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Die Anwälte warfen der Firma vor, mit ihrem MP3-Tauschservice Urheberrechts-Verletzungen zu fördern. Das eigentliche Gerichtsverfahren ist für später im Jahr vorgesehen, doch die jetzt erlassene einstweilige Verfügung ist ein Teilerfolg für die Ankläger.
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Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.