Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen beschlossen. Der Bundestag soll sich im Herbst mit der Novelle befassen. Frühestens kann das Gesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
In dem Gesetz sollen unter anderem die Sicherheitsanforderungen an die Signatur sowie die Voraussetzungen an die Zertifizierungsstellen festgelegt werden. Es kann als PDF-File eingesehen werden.
Die Änderung des Gesetzes war notwendig geworden, um Bundesrecht an bestehendes EU-Recht anzupassen. Mit der überarbeiteten Version will die Bundesregierung dazu beitragen, die Verwendung der digitalen Signaturen zu erleichtern und ihre rechtliche Anerkennung zu fördern.
Kontakt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Tel.: 030/20146134
Mit dem Dekryptor von Bitdefender können Opfer von Attacken mit der Shrinklocker-Ransomware Dateien wiederherstellen.
In der Vorweihnachtszeit ist vor allem Malvertising auf dem Vormarsch. Cyberkriminelle locken Nutzer über schädliche…
Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.
Eine schwerwiegende Anfälligkeit hebelt die Sicherheitsfunktion Seitenisolierung auf. Betroffen sind Chrome für Windows, macOS und…
DeepL Voice ermöglicht Live‑Übersetzung von Meetings und Gesprächen in 13 Sprachen.
Betroffen sind Windows und Windows Server. Microsoft patcht aber auch Schwachstellen in Excel, Word und…