Wem gehört Deutschland.de?

Nachdem das Berliner Landgericht am Freitag vergangener Woche das Recht an der Domain „www.deutschland.de“ dem Bundespresseamt zugesprochen hatte, geht Noch-Inhaber Medianet mit seinem Partner Euroatlantic Internet Holding in die Offensive. Man werde ein Portal für Bürger, Unternehmen, Behörden und die öffentliche Hand starten, so die Ankündigung von Euroatlantic.

Seit 1995 ist die Medianet als Inhaber der Domain „deutschland.de“ bei der Denic registriert. Bisher hat man unter der umstrittenen Adresse die Online-Ausgabe von „Deutschland“, dem Magazin des Bundespresseamtes, online umgesetzt. Jetzt hat Medianet aber andere Pläne. Zusammen mit der Euroatlantic Internet Holding will man ein Portal erstellen, das von öffentlichen Dienststellen wie Kommunen, Ländern und der Bundesregierung kostenlos genutzt werden kann.

Die Vergabe von Mail-Adressen und Subdomains sei geplant, so der Euroatlantic-Sprecher Stefan Schwarz. Wer möchte, könne sich also Vorname.Nachname@deutschland.de oder www.subdomain.deutschland.de sichern. „Das wird auch Privatleuten und Konzernen offenstehen“, so Schwarz. Momentan sei geplant, diese Dienstleistung gratis anzubieten „sowas kostet ja nicht die Welt“. Einnahmen will man über eine E-Commerce-Plattform des Portals erwirtschaften. So soll es möglich sein, beispielsweise die Beschaffung von Büromaterial einer Behörde über die Plattform Deutschland.de zu erledigen. Da will der Betreiber dann eine Provision verlangen. „Der Virtuelle Marktplatz Bayern gehört da zu unseren Lead Modules“, sagte Schwarz.

„Wir streben eine Partnerschaft mit der öffentlichen Hand an“, so Schwarz. Dass das Bundespresseamt nicht sehr gut auf die Partnerfirma und Domaininhaberin Medianet zu sprechen ist, stört ihn wenig: „Wir haben Sondierungsgespräche unter anderem mit den Ländern geführt und dort auch positive Signale erhalten. Deutschland besteht nicht nur aus dem Bundespresseamt.“

Die Rechte an der Domain „Deutschland.de“ will man bei den Initiatoren des Portals auch notfalls bis zur höchsten Instanz durchfechten. Allerdings habe man sich auch einen Plan für den Fall überlegt, dass man die umstrittene URL verliere. „Wir würden dann Alternativen anbieten. Allerdings ist das mit dem E-Mailservice dann nicht so toll“, so Schwarz.

Beim Bundespresseamt dagegen beruft man sich auf das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin und gibt sich ebenfalls zuversichtlich: „Auch Städte wie Heidelberg haben ja die Nutzungsrechte an ihrem Namen im Internet zugesprochen bekommen“, so ein Regierungssprecher gegenüber ZDNet.

Kontakt:
Bundespresseamt, 01888/272-0

ZDNet.de Redaktion

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