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Kreditkarten ab 2001 mit zusätzlichem Schutz

Ab April 2001 müssen Kunden, die mit ihrer Eurocard oder Visa-Karte per Telefon oder Internet einkaufen, eine zusätzliche dreistellige Nummer angeben, wenn sie bei der Zahlung keine Unterschrift leisten können. Das ist jedoch einfach: Diese Nummer ist schon jetzt auf der Rückseite einer jeden Kreditkarte abgedruckt, so dass man sich keine weitere PIN merken muss.

„Das neue Verfahren soll einen zusätzlichen Schutz bieten. Mit mathematischen Verfahren ist es heute möglich, eine Kreditkartennummer zu berechnen, um sie dann bei Einkäufen, bei denen keine Unterschrift geleistet wird, einzusetzen. Diesen Betrug wollen wir mit dem neuen Verfahren verhindern“, erklärte Herbert Euler, Pressesprecher von Eurocard Deutschland gegenüber ZDNet.

Die dreistellige Zahl – die auf der Rückseite über dem Unterschriftenfeld am Ende der eigentlichen Kreditkartennummer abgedruckt ist – wird dann vom Händler in Echtzeit überprüft und er kann so feststellen, ob die Kreditkartennummer wirklich bei Eurocard oder Visa registriert ist.

Wer seine Kreditkarte dagegen im Restaurant oder an der Tankstelle benutzt, muss auch in Zukunft nur eine Unterschrift leisten.

„Natürlich bietet auch dieses Verfahren keinen absoluten Schutz. Wir setzen bei Internet-Zahlungen auf das SET-Verfahren, das wir zusammen mit Visa entwickelt haben. Bei dieser Methide werden die Kreditkkartendaten nur verschlüsselt an den Händler übertragen und dieser gibt diese Daten an seine Bank weiter. Der Händler selbst bekommt niemals die Kreditkartennummer zu sehen“, erläuterte Euler.

Kontakt:
Eurocard, Tel.: 069/79220

ZDNet.de Redaktion

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