Ein US-Bundesberufungsgericht hat das eigentliche Gerichtsverfahren Recording Industry Association of America (RIAA) gegen Napster auf die erste Oktoberwoche angesetzt. Dann können beide Seiten dem Richter ihre Argumente erstmals vorbringen. Die drei Richter wurden noch nicht benannt. Bisher hatte es vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Napster gegeben, die kurz vor Inkrafttreten aufgehoben wurde.
Napster hat in den vergangenen Tagen Unterstützung von unterschiedlichsten Seiten erhalten. Zum einen hat die Computer & Communications Industry Association (CCIA) ein „Freunde des Gerichts“-Papier zusammengestellt. Darin mahnen Branchengrößen wie AT&T, Oracle und Yahoo, einige der „übertrieben beschützenden“ Gesetzesvorschriften im Bezug auf geistiges Eigentum ins rechte Licht zu rücken und zurückzunehmen.
Ähnliche Schriftstücke von anderen Verbänden vertreten ähnliche Meinungen: Die Rechte der Anwender, Musik und Medien zu genießen, könnten unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Zudem befürchten einige, dass die Verantwortung über die Einhaltung von Urheberrechten den ISPs zugeschoben wird.
Ein US-Bundesrichter hatte Ende Juli eine einstweilige Verfügung gegen die Firma mit der MP3 Tausch-Software erlassen und angeordnet, dass der Download aller durch das Urheberrecht geschützten Lieder ab dem darauf folgenden Wochenende gesperrt werden muss.
Der Branchenverband, die „Recording Industry Association of America“ (RIAA) hatte im Dezember, fünf Monate nach dem Start von Napster, Klage gegen das Unternehmen erhoben. Die Anwälte warfen der Firma vor, mit ihrem MP3-Tauschservice Urheberrechts-Verletzungen zu fördern.
ZDNet bietet den Napster für Windows zum Download an. Eine Version für Linux steht unter fileforum.efront.com/… zum kostenlosen Download bereit. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt. Wissenswertes rund um das Format bietet ein MP3-Special.
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