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Microsoft zu einer Million Dollar Strafe verurteilt

In harschen Worten bezichtigte Richterin Janet Hall in Bridgeport, Connecticut, Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) der unlauteren Geschäftspraktiken. Gleichzeitig verurteilte sie den Softwarekonzern zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von einer Million Dollar an Bristol Technology. Dies ist das bislang höchste Strafmaß gegen eine Firma, die nach dem Handelsstatut der USA angeklagt war.

Die Schadenersatzklage von Bristol war der einzige noch offene Punkt aus dem „kleinen“ oder „zweiten“ Kartellrechtsprozess gegen Microsoft. Alle anderen Punkte waren vor rund einem Jahr abgewiesen worden: Das Bundesgericht in Bridgeport hatte im Juli 1999 einstimmig entschieden, dass der Softwareriese nicht gegen Kartellvorschriften verstoßen habe (ZDNet berichtete).

Das Urteil könnte aber auch zur Wiederaufnahme des Verfahrens führen: Die Richterin geißelte das Urteil ihrer Amtskollegen von 1999 als unausgewogen und stützte sich dabei in erster Linie auf den Rechtsspruch von Richter Thomas Jackson im „großen“ Kartellrechtsprozess. Dieser hatte Microsoft im Juni dieses Jahres unmissverständlich der monopolistischen Umtriebe bezichtigt und die Aufteilung des Konzerns angeordnet. Der Bristol-Anwalt Patrick Lynch von der Kanzlei O’Melveny & Myers stellte einen Antrag auf Wiedereröffnung der vor einem Jahr abgewiesenen Strafsachen in Aussicht.

Bristol hatte im August 1998 Klage gegen Microsoft erhoben und eine Veröffentlichung des NT-Codes verlangt. Bristol führte vor Gericht an, 1991 wesentlich zur Entwicklung des Betriebssystems Windows NT beigetragen zu haben. Die Firma hatte eine Lizenz für NT 3 erworben, danach habe Microsoft jedoch „willkürlich“ die Gebühren für NT 4 „drastisch“ erhöht. Der Softwareriese habe damit gegen den Sherman Antitrust Act verstoßen, indem er seine Monopolstellung bei Betriebssystemen ausnutze, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen, so die Argumentation von Bristol vor Gericht.

Nach Angaben von Bristol seien dem Unternehmen 263 Millionen Dollar entgangen, weil es seine Produkte nicht rechtzeitig an die jeweils neuesten Versionen von Windows NT anpassen konnte. Das Bundesgericht in Bridgeport (Connnecticut) entschied jedoch, daß der Softwareriese nicht gegen Kartellvorschriften verstoßen hat, als er mehr Geld für eine Windows-NT-Lizenz verlangt hatte.

Bristol Technology ist ein Hersteller von plattformübergreifenden Entwicklungswerkzeugen, die Unix- und Windows-basierte Anwendungen miteinander verbinden. Bekanntestes Produkt der Firma ist „Wind/U“.

Zum „großen“ Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Komplex finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen„.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

ZDNet.de Redaktion

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