Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin hat nach längeren Spekulationen gestern bestätigt, dass im Zuge einer Neuregelung des Urheberrechts eine Abgabe auf PCs, CD-Brenner, Drucker, Festplatten und ISDN-Anlagen geplant ist. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ von einem Aufschlag bis zu 30 Prozent auf elektronische Vervielfältigungs-Geräte berichtet. Däubler-Gmelin widersprach der Höhe dieses Betrags.
Das Bundeskabinett hat am 5. Juli den Vergütungsbericht verabschiedet. Darin wird die Modernisierung des Urheberrechts von 1965 vorgeschlagen. Darüber hinaus sollte die Abgabe an die Gema und die VG Wort erhöht werden, da die Gebühr seit 1985 gleich geblieben sei. Jetzt soll der Bundestag über diese Neufassung des Urheberrechts entscheiden.
Die Opposition kritisierte das Vorhaben der Bundesregierung ganz entschieden. Der medienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Martin Mayer, sagte, die drastische Gebührenausweitung spreche der Ankündigung von Kanzler Schröder Hohn, den Ausbau der Informationstechnologie in Deutschland massiv zu unterstützen.
Mayer warnte davor, dass deutsche Käufer ihre Waren in Zukunft über das Internet bestellen würden. „Die Verbraucher werden ihre Ware online im Ausland ordern; deutsche Geräte-Anbieter werden zumindest ihren Vertrieb ins Ausland verlagern, was zwangsläufig zum Verlust von Arbeitsplätzen führt“, so Mayer.
Kontakt:
Justizministerium, Tel.: 01888/5820
Gema, Tel.: 030/2124500
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