Am heutigen Mittwoch um 10 Uhr findet am Düsseldorfer Landgericht die erste mündliche Verhandlung in Sachen Stefan Münz zum Thema FTP-Explorer statt. Der Angeklagte und die ihn unterstützende Initiative „Freedom for Links“ erhoffen sich von dem Prozess eine Klärung der Linkhaftung in puncto Markenrecht. Beide vertreten die Auffassung, dass ein Link keine Markenverletzung sein kann.
Die Initiative plädiert weiter dafür, dass private Homepages kein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstellen. Zum dritten sind sie der Meinung, dass Links frei und private Homepages privat bleiben müssen, um die Meinungsfreiheit zu gewährleisten.
Nachdem Stefan Münz, Autor des bekannten „Selfhtml“-Guides von Günter Freiherr von Gravenreuth im Auftrag von Symicron abgemahnt worden ist, hat die Initiative bis jetzt 35.000 Mark gesammelt. Damit soll Münz bei den Kosten für das Gerichtsverfahren unterstützt werden. Für heute hat sie zudem zu einer Netz-Demonstration aufgerufen.
Der Anwalt von Gravenreuth hatte Mitte vergangenen Jahres zahlreiche Mirror-Sites des Standardwerkes abgemahnt, weil sie – ebenso wie das Original – auf ein Programm linken, das den in Deutschland und Europa von Symicron geschützten Markennamen „Explorer“ enthält. Eines der Schreiben ging dann auch an Münz. ZDNet bietet Selfhtml zum Download an.
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Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.