Das US-Berufungsgericht Court of Appeals hat als Termin für eine erste Verhandlung des Kartellrechtsprozesses gegen Microsoft den 2. Oktober 2000, 16 Uhr, genannt. Dies geschah nur wenige Stunden nachdem das Obersten Gericht gestern eine Annahme des Falles abgelehnt hatte.
Das Berufungsgericht erklärte weiter, nach Zustimmung sowohl des Ministeriums als auch des Unternehmens könnten die nächsten Verhandlungsrunden für den 5. und 10. Oktober angesetzt werden. Man rate grundsätzlich zu einer Verständigung: „Die Parteien können sich, falls möglich, auf einen gemeinsamen Terminplan einigen.“
Das US-Justizministerium wollte das Verfahren wegen des allgemeinen öffentlichen Interesses vor dem Supreme Court weiterverhandelt wissen, nicht zuletzt weil das Berufungsgericht in der Vergangenheit meistens zugunsten von Microsoft entschieden hat.
Am 7. Juni hatte Richter Thomas Jackson den Softwarekonzern in prinzipiell allen Punkten zu Modifikationen seiner Geschäftstätigkeiten verurteilt. Darüber hinaus soll er zweigeteilt werden.
Wie im Vorfeld gemutmaßt, soll die eine Firmenhälfte die Oberhoheit über Windows erhalten, die andere Hälfte soll Applikationen und Internet-Anwendungen bekommen. Jackson ordnete eine Frist von vier Wochen an, in denen der Konzern eigene Pläne für einen Split vorlegen muss. Die Teilung müsse zehn Jahre lang Bestand haben und streng überwacht werden, da sich der Konzern im Laufe des Verfahrens alles andere als vertrauenswürdig gezeigt habe.
Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Komplex finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen„.
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Microsoft, Tel.: 089/31760
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