In einer zivilrechtlichen Klage hat eine Interessengemeinschaft aus Oberursel vor dem Landgericht Frankfurt die vorläufige Abschaltung eines Mobilfunkmastes von T-Mobil erreicht. Bei der einstweiligen Verfügung entschieden die Richter, dass eine Gefährdung der Anwohner zumindest nicht ausgeschlossen werden könne.
Fritz Lauer, Leiter des Bereiches Umwelttechnik von T-Mobil sieht in dieser Entscheidung einen Einzelfall: „Noch ist der Mast am Netz. Erst wenn die einstweilige Verfügung bei uns eingetroffen ist, werden wir den Sender abschalten müssen.“
Die Telekom-Tochter wird nun in die nächste Instanz gehen. „Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht eine solche Entscheidung gegen eine Sendeanlage fällt. Wenn der Sender vom Netz geht und in der nächsten Instanz die Entscheidung gekippt wird, werden wir eine Schadenersatzklage wegen der ergangenen Umsätze anstreben“, so Lauer gegenüber ZDNet. Er räumte ein, dass es ein Informationsdefizit in der Bevölkerung gibt. „Die Angst wird hochgespielt. Wir werden in Zukunft verstärkt an die Anwohner rangehen und sie über die Funktionsweise einer solchen Anlage besser informieren.“
Zufrieden zeigte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). „Hervorragend. Diese Entscheidung ist ein Signal für die Öffentlichkeit. In dem Bereich besteht ein großer Forschungsbedarf. Bisherige Studien waren auf ‚Low Level Niveau'“, sagte BUND-Sprecher Rüdiger Rosenthal gegenüber ZDNet.
Kontakt:
T-Mobil, Tel.: 0228/9360
BUND, Tel.: 030/2758640
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