Napster darf vorläufig am Netz bleiben: Das US-Berufungsgericht hat die einstweilige Verfügung gegen das Verbotsurteil von Richterin Marilyn Patel am Montag bestätigt. Die Verfügung gilt weiter bis zu einem endgültigen Urteil in Sachen US-Musikindustrievereinigung RIAA gegen Napster.
Der Chef von Napster, Hank Barry, beschuldigte die Musikindustrie, sich gegen jeglichen Kompromissvorschlag zu sperren. Er habe unter anderem angeboten, von Napster-Anwendern monatlich 4,95 Dollar als Nutzungsgebühr zu erheben und den voraussichtlichen Erlös von etwa 500 Millionen Dollar im Jahr mit der Industrie zu teilen. Doch die Branchenvereinigung Recording Industry Association of America (RIAA) habe sich stur gestellt. „Jeder einzelne unserer Vorschläge wurde zurückgewiesen, gleichzeitig haben die Labels keinen – ich meine: null – eigene Vorschläge gemacht“, so Barry.
Die Vorsitzende der RIAA, Hillary Rosen, wollte sich zu den Aussagen von Barry nicht äußern. Sie erklärte lediglich: „Napster hatte jederzeit die Chance, einen sinnvollen Deal vorzuschlagen.“
RIAA hatte im Dezember 1999, fünf Monate nach dem Start von Napster, Klage gegen das Unternehmen erhoben. Die Anwälte warfen der Firma vor, mit ihrem MP3-Tauschservice Urheberrechts-Verletzungen zu fördern. Im Juli dieses Jahres hatte Bundesrichterin Patel eine einstweilige Verfügung gegen Napster ausgesprochen, die aber umgehend ausgesetzt worden war.
Anwender von Software wie Napster oder Gnutella sind automatisch Teil einer MP3-Community: Die Programme legen auf dem lokalen System ein Verzeichnis mit freizugebenden Musikstücken an, auf die auch andere Napster-Anwender zugreifen können.
ZDNet bietet den Napster für Windows zum Download an. Eine Version für Linux steht unter fileforum.efront.com/… zum kostenlosen Download bereit. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt. Wissenswertes rund um das Format bietet ein MP3-Special.
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