Britische Bürgerrechtsgruppen und Gewerkschaften opponieren gegen ein neues Gesetz, dass es Firmenchefs erlaubt, alle E-Mails ihrer Angestellten zu lesen. Das Gesetz ist Teil der „Regulation of Investigatory Powers“ und soll zum 24. Oktober in Kraft treten. Die Regulation überträgt bestehende Bestimmungen auf neue Techniken.
Als Argument für die neue Regelung wird angeführt, dass der Arbeitgeber für die E-Mails bezahle, sie also quasi besitze. Die Bürgerrechtsbewegung Cyber Rights & Cyber Liberties hält dem entgegen, dass das neue Gesetz dem Wortlaut der gerade erst vollendeten Europäischen Menschenrechtscharta fundamental widerspreche.
Politische Kommentatoren halten es für möglich, dass das Schnüffelgesetz durch die EU gestoppt werden könnte.
Zum Vergleich: US-Kongressmitglieder beider Parteien haben im Juli eine Gesetzesvorlage eingebracht, die die automatische E-Mail-Überwachung von Angestellten erschweren soll – bislang ist sie aber legal. Die US-Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ihre jeweilige Monitoring-Praxis den Angestellten beim Antritt der Stelle mitzuteilen. Sollte das Gesetz in Kraft treten, könnten Arbeitgeber ihre Angestellten noch immer heimlich überwachen, falls es einen „angemessenen“ Grund dafür gibt.
In Deutschland ist das Mitlesen von E-Mails durch den Arbeitgeber laut Datenschutzgesetz verboten.
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