Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat vor dem Landgericht Köln einen Sieg gegen die Powershopping-Site Primus Online errungen. Der Site wird es dadurch untersagt, auf angebotene Produkte einen umso größeren Mengenrabatt zu gewähren, je mehr Käufer sich finden.
Primus Online will nach Aussage eines Sprechers gegenüber ZDNet in die Berufung gehen. Deshalb ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig. Primus Online arbeitet daher weiter wie bisher. Auch das Konkurrenzunternehmen Letsbuyit.com war in Deutschland bereits mehrfach verklagt worden (ZDNet berichtete).
Kontakt:
Primus-Online , Tel.: 0221/30910
Über drei Millionen Angriffsversuche unter Deckmantel von Minecraft / YouTube-Star Mr. Beast als prominenter Köder
Die Prognose für die Anfahrt bezieht das Verkehrsaufkommen, die Stellplatzverfügbarkeit sowie die Lenk- und Ruhezeiten…
Unternehmen können mit Casebase Portfolio an Daten- und KI-Anwendungsfällen organisieren.
Smart-TV oder Saugroboter: Nutzer schützen ihre smarten Heimgeräte zu wenig, zeigt eine repräsentative BSI-Umfrage.
Im Benchmark erreicht der neue Core Ultra 200V eine Laufzeit von 14 Stunden. Intel tritt…
Jeder dritte hält sich damit für unsichtbar. Wie widersprüchlich unser Datenschutzverhalten oft ist, zeigt eine…