Nachdem am Freitag Letsbuyit.com vom Landgericht Hamburg unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Rabattgesetz verurteilt worden ist, hat das Co-Shopping-Unternehmen den Gang durch die gerichtlichen Instanzen notfalls bis vor den Bundesgerichtshof angekündigt. Damit befindet sich das Unternehmen in einer ähnlichen Situation wie Powershopping-Konkurrent Primus Online, der am Donnerstag mit einer vergleichbaren Urteilsbegründung vom Kölner Landgericht verurteilt worden war (ZDNet berichtete).
Letsbuyit-Justiziarin Romy Hochwald sagte aber im Gespräch mit ZDNet, sie sei zuversichtlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen aus den 30er Jahren, auf die sich die Urteile stützen, mittelfristig geändert werden könnten: „Wir nehmen momentan jede Gelegenheit wahr, um Politiker auf unser Problem aufmerksam zu machen. Mittlerweile denken auch viele, dass das Rabattgesetz geändert werden müsste. Die Verbraucher heute haben ganz andere Ansichten als in den 30er Jahren, als die Bestimmungen entstanden sind.“
Sollte aber auch der Bundesgerichtshof gegen Letsbuyit.com entscheiden, sei es „auf lange Sich traurige Relevanz“, den deutschen Markt von einem Nachbarland aus zu adressieren. „Wir sind in 14 Ländern vertreten. Wir haben in 13 Staaten keine Probleme. Da überlegt man in diese Richtung.“
Erst im Juli dieses Jahres hatte das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Letsbuyit ausgesprochen, die von einem Wettbewerber erwirkt worden war. Aufgrund der einstweiligen Verfügung änderte das Unternehmen damals sein Preismodell in Deutschland. Die Verfügung richtete sich gegen die Anwendung des Stufenpreismodells. Nur einen Monat später kehrte Letsbuyit.com zu dem ursprünglichen Preismodell zurück. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte die Verfügung aufgehoben, da der Anspruchs des Klägers als rechtsmissbräuchlich erachtet wurde. Sollte das Oberlandesgericht Hamburg diese Sichtweise nun im Berufungsverfahren bestätigen, würde das Urteil des Landgerichts Hamburg erneut aufgehoben.
Kontakt:
Letsbuyit.com, Tel.: 069/66568505
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