Bundesarbeitsminister Walter Riester will eine Regelung für die private Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz finden. In einem Gespräch mit dem „Handelsblatt“ kündigte der Minister an, solche Vereinbarungen könnten in individuellen Festlegungen oder im Tarifvertrag niedergeschrieben werden. Er könne sich eine Einigung bis zu einer bestimmten Kostengrenze oder für die Zeit nach Feierabend sowie bei Eil- und Notfällen vorstellen, so Riester. Details dazu habe das Arbeitsministerium in einem Eckpunktepapier festgehalten.
Der Autor des Memorandums, Hans Peter Viethen, sagte gegenüber dem Handelsblatt, der Entwurf eines „Arbeitnehmer-Datenschutzgesetzes“ befände sich im Stadium der „Vorüberlegungen“. Das Gesetz solle noch in dieser Legislaturperiode das Parlament passieren.
Das Arbeitsministerium wolle den Schutz von Arbeitnehmer- und Betriebsdaten generell verbessern. So seien der Inhalt privater E-Mails sowie der privat angesurften Seiten für den Betrieb nach diesem ersten Gesetzesentwurf tabu. Ein Ausnahmefall sei der Verdacht auf Missbrauch. Die Kosten für die private Nutzung des dienstlichen Internet-Anschlusses soll der Betrieb dem Mitarbeiter in Rechnung stellen können.
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Arbeitsministerium, Tel.: 01805/151514
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