Im Streit um die Domain Madonna.com hat die in Genf ansässige World Intellectual Property Organization (WIPO) zu Gunsten der amerikanischen Sängerin entschieden. Damit darf die URL „Madonna.com“ von Dan Parisi, einem Betreiber einer Porno-Website, nicht weiter benutzt werden.
Madonna hatte sich im August bei der WIPO über die missbräuchliche Anwendung ihres Namens für eine pornografische Internetseite beklagt (ZDNet berichtete). Parisi hielt dagegen, dass die Sängerin den geläufigen Vornamen „Madonna“ nicht für sich allein beanspruchen könne. Die WIPO folgte der Argumentation nicht und begründete ihre Entscheidung damit, dass Parisi sich den Namen der Website lediglich gesichert habe, um damit Geld zu verdienen.
Der Streit zwischen den beiden Parteien wird auf der Site Madonna.com aus Sicht von Parisi dokumentiert. Vorher war die Domain genauso wie Parisis andere berühmte Domain whitehouse.com eine Porno-Site. Parisi sah sich bereits früher mit Cybersquatter-Vorwürfen konfrontiert. Er argumentiert, die Sängerin wolle das „exklusive Besitzrecht an einem allgemein benutzen Wort der englischen Sprache“.
Laut Auskunft der Whois-Datenbank bei Network Solutions hat Parisi die Domain 1998 für 20.000 Dollar gekauft. Wie aus der der WIPO übergebenen Anklageschrift hervorgeht, hat Parisi angeboten, die Domain dem Madonna-Krankenhaus in Lincoln, Nebraska zu übergeben. Allerdings nur unter der Bedingung, dass die Klinik den Domain-Namen nicht an die Sängerin weiterreicht.
Madonna nutzt das Internet schon seit längerem sehr intensiv. Jüngste Initiative: Apple (Börse Frankfurt: APC), Warner und Maverick haben die zehn der elf Tracks von Madonnas neuem Album Music im Quicktime-Format ins Internet gestellt. Einzig fehlender Song gegenüber der Audio-CD: „American Pie“. (mit Material von AFP)
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