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Bristol-Prozess: Microsoft muss nochmals 3,7 Millionen Dollar zahlen

Der sogenannte „kleine Kartellrechtsprozess“ von Bristol Technology gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) ist nun endgültig vorbei: Die US-Bezirksrichterin Janet Hall hat in Bridgeport, Connecticut, Microsoft zur Zahlung von 3,7 Millionen Dollars für Prozesskosten verurteilt. Bereits Anfang September hatte die Richterin den Konzern wegen unlauterer Geschäftspraktiken mit einer Entschädigungszahlung von einer Million Dollar belegt.

Das Bundesgericht in Bridgeport hatte im Juli 1999 einstimmig entschieden, dass der Softwareriese nicht gegen Kartellvorschriften verstoßen habe (ZDNet berichtete). Die Schadenersatzklage von Bristol und die Frage der Prozesskosten waren die einzigen noch offenen Punkt.

Bristol hatte im August 1998 Klage gegen Microsoft erhoben und eine Veröffentlichung des NT-Codes verlangt. Bristol führte vor Gericht an, 1991 wesentlich zur Entwicklung des Betriebssystems Windows NT beigetragen zu haben. Die Firma hatte eine Lizenz für NT 3 erworben, danach habe Microsoft jedoch „willkürlich“ die Gebühren für NT 4 „drastisch“ erhöht. Der Softwareriese habe damit gegen den Sherman Antitrust Act verstoßen, indem er seine Monopolstellung bei Betriebssystemen ausnutze, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen, so die Argumentation von Bristol vor Gericht.

Nach Angaben von Bristol seien dem Unternehmen 263 Millionen Dollar entgangen, weil es seine Produkte nicht rechtzeitig an die jeweils neuesten Versionen von Windows NT anpassen konnte. Das Bundesgericht in Bridgeport (Connnecticut) entschied jedoch, daß der Softwareriese nicht gegen Kartellvorschriften verstoßen hat, als er mehr Geld für eine Windows-NT-Lizenz verlangt hatte.

Bristol Technology ist ein Hersteller von plattformübergreifenden Entwicklungswerkzeugen, die Unix- und Windows-basierte Anwendungen miteinander verbinden. Bekanntestes Produkt der Firma ist „Wind/U“.

Zum „großen“ Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Komplex finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen„.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

ZDNet.de Redaktion

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