Erstmals haben sich Juristen umfassend zum Explorer-Fall und der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Stefan Münz und Günter Freiherr von Gravenreuth geäußert. Die Sammlung ist als
eine Zwischenbilanz zu den Explorerprozessen anlässlich des Urteils des LG Düsseldorfs vom 25.Oktober (2a O 106/00; ZDNet berichtete ausführlich) anzusehen. Es wird sowohl die Ausgangsentwicklung als auch die unterschiedliche Sicht der einzelnen Gerichte ausführlich besprochen.
Eine rechtliche Auseinandersetzung mit der zum Teil immer noch anhaltenden Abmahnwelle dürfte insbesondere für Webmaster interessant sein. Die Domain www.jurawelt.com beziehungsweise www.jurawelten.de richtet sich eigentlich an Jurastudenten, Rechtsreferendare und Anwälte sowie an alle anderen Volljuristen und an der juristischen Materie Interessierte.
Im Oktober hatte die Urteilsverkündung im „FTP-Explorer“-Fall stattgefunden. Nach der mündlichen Verhandlung im September gab die Vorsitzende Richterin in erster Instanz Stefan Münz Recht und erlaubte ihm vorläufig die weitere Verwendung des Begriffs „FTP-Explorer“ auf seiner Site.
Die Verwendung des Begriffs „FTP-Explorer“ bei gleichzeitigem Link auf die Homepage der FTPx Corp. verletzt keine Rechte der Markeninhaberin Symicron, so das Gericht. Dieses Urteil hatte sich zwar bereits durch entsprechende Äußerungen der Richterin angedeutet, ist aber erst jetzt bestätigt worden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt mittlerweile vor.
Münz ist Autor des bekannten „Selfhtml“-Guides. Der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hatte Mitte vergangenen Jahres zahlreiche Mirror-Sites des Standardwerkes abgemahnt, weil sie – ebenso wie das Original – auf ein Programm linken, das den in Deutschland und Europa von Symicron geschützten Markennamen „Explorer“ enthält. Eines der Schreiben ging dann auch an Münz. ZDNet bietet Selfhtml zum Download an.
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