Wie ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Freitag in Berlin bestätigte, sollen das 67 Jahre alte deutsche Rabattgesetz und die fast ebenso alte Zugabeverordnung ersatzlos gestrichen werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf werde bis zum Jahresende vorliegen.
Während der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) die Streichung als „vorschnell“ kritisierte, begrüßte die Internet-Wirtschaft das Vorhaben als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung des elektronischen Handels in Deutschland.
Über die Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung, die dem deutschen Handel anders als in den übrigen EU-Staaten strenge Grenzen für Preisnachlässe und Treueboni setzen, wird seit Jahren gestritten. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) einigten sich nun auf die Abschaffung der Vorkriegsregelungen, wie der Ministeriumssprecher bestätigte.
Harald Summa vom Electronic Commerce Forum (eco) in Köln zeigte sich als Vertreter der Internet-Wirtschaft „sehr zufrieden“ mit dem Beschluss. „Jetzt geht ein Feuerwerk los im Kampf um den Kunden“, prophezeite er. „Das ist ein wichtiger Schritt im Sinne des Verbrauchers. Jetzt hängt alles von der Fantasie der Marketingleute ab.“ Nun sei alles vorstellbar, sagte Summa, in dessen Verband 235 Unternehmen der Computer-, Internet- und E-Commerce-Branche zusammengeschlossen sind: „Man kauft ein Auto und bekommt einen Fernseher dazu.“
Besonders wichtig für den E-Commerce-Bereich seien Rabatte. Online-Händler könnten nun Kunden an ihre Website binden, indem sie je nach Häufigkeit oder Umsatz der Einkäufe abgestufte Preisnachlässe anbieten. Auch bei neuen Geschäftsmodellen wie dem Powershopping, bei dem sich mehrere Kunden zusammenschließen, um den Warenpreis zu drücken, bestehe nun „Rechtssicherheit“, betonte Summa.
Powershopping-Anbieter wie Letsbuyit.com hatten zuletzt vor Gerichten Niederlagen erlitten und ihre Angebot einschränken müssen. Die Bundesregierung reagiert mit der Novelle auf Vorgaben der europäischen E-Commerce-Richtlinie. Dieses schreibt beim grenzüberschreitenden elektronischen Handel das so genannte Herkunftslandprinzip fest. Demnach gilt für Online-Händler immer das Gesetz des Landes, in dem sie ihren Firmensitz haben. Bei einem Fortbestand des Rabattgesetzes könnten deutsche Anbieter etwa beim Verkauf von Computern, Büchern oder CDs weiter nur maximal drei Prozent Preisnachlass gewähren, während Konkurrenten aus den europäischen Nachbarländern munter mit üppigen Abschlägen auf Kundenfang gehen.
Kontakt:
Justizministerium, Tel.: 01888/5820
Bundeswirtschaftsministerium, Tel.: 030/20149
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