Der Pariser Richter Jean-Jacques Gomez erließ am Montag gegen Yahoo (Börse Frankfurt: YHO) eine Einstweilige Verfügung. Danach muss der Web-Katalog täglich 100.000 Franc (rund 30.000 Mark) Strafe zahlen, wenn er seine Auktionsseiten mit Nazi-Angeboten nicht in spätestens drei Monaten für französische Netz-Nutzer blockiert. In Frankreich ist es im Gegensatz zu den USA verboten, mit Nazi-Gegenständen zu handeln oder sie auszustellen.
Die Gesellschaften „Yahoo-France“ und „Yahoo Inc.“ waren von der Jüdischen Studenten-Union in Frankreich (UEJF) und der Internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA) verklagt worden (ZDNet berichtete)
Die Klage bezog sich unter anderem auf Internet-Seiten, auf denen Nachbildungen von Behältern des in den Konzentrationslagern verwendeten Nervengases Zyklon B und Hakenkreuz-Armbinden zu ersteigern sind. Die Tochtergesellschaft Yahoo France hat derartige Objekte nicht im Angebot. Internet-Nutzer können jedoch über Suchmaschinen auf die Websites von Yahoo in den USA zugreifen.
Richter Gomez wies darauf hin, dass Yahoo aus eigenem Antrieb den Verkauf von Drogen, menschlichen Organen oder lebenden Tieren verhindere und daher auch dazu verpflichtet werden könne, keine Nazi-Objekte zu vertreiben. Im Sommer dieses Jahres hatte ein leitender Yahoo-Mitarbeiter in Deutschland gegenüber ZDNet erklärt, man begegne dem Problem hierzulande durch „Manpower“: „Wie beschäftigen eine Menge Leute, um es gar nicht zu solchen Klagen kommen zu lassen“. Natürlich könnten aber auch deutsche Nutzer auf das amerikanische Auktionsangebot zugreifen.
In dem Verfahren kamen unter anderem die Experten Vinton Cerf aus den USA, François Wallon aus Frankreich und Ben Laurie aus Großbritannien zu Wort. Ihren Ausführungen zufolge dürfte es möglich sein, rund 70 Prozent der Internet-Nutzer automatisch von den entsprechenden Web-Seiten fernzuhalten, weil sie als Franzosen identifiziert werden können. Für die übrigen Kunden könnten freiwillige Erklärungen über ihre Nationalität und Passwort-Angaben zur Pflicht gemacht werden. Ungeklärt ist der Umgang mit solchen Internet-Nutzern, die absichtlich eine falsche Nationalität angeben und vom Betreiber nicht identifiziert werden können.
Laut Yahoo-Anwalt Christophe Pecnard könnte die Passwort-Bestimmung die Folge haben, dass auch Anti-Nazi-Webseiten unzugänglich gemacht werden. UEJF-Anwalt Stéphane Lilti äußerte sich zufrieden über den Richterspruch. Er könne sich nicht vorstellen, dass Yahoo als großer Provider „in den Untergrund“ gehe, sagte Lilti. Yahoo-Anwalt Pecnard hatte in dem Verfahren erklärt, wenn ein entsprechender Filter eingebaut würde, müsse der gesamte Aufbau der Site verändert werden. Der Pariser Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs, hatte unlängst entschieden, es bedürfe keines speziellen Gesetzes für das Internet. Mit den vorhandenen Gesetzen könne die Einhaltung der Bestimmungen gewährleistet werden.
Kontakt:
Yahoo, Tel.: 089/231970
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