Hewlett-Packard (Börse Frankfurt: HWP) hat sich wie berichtet mit der Gema als Vertreter der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf eine Abgabe von zwölf Mark pro verkauftem CD-Brenner geeinigt. Darüber hinaus werden rückwirkend 3,60 Mark plus Umsatzsteuer für jedes der Geräte fällig, die seit Februar 1998 abgesetzt wurden. Jetzt nimmt HP zu dem Ausgang des jahrelangen Streits Stellung: Eine Pauschale Abgabe für digitale Kopien sei nicht mehr zeitgemäß und somit ungerecht, so der Konzern.
HP kritisiert, dass sich die ZPÜ auf eine Rechtsgrundlage beruft, die 1965 für Magnettonträger eingeführt wurde. Damals waren nur pauschale Urheberrechts-Abgaben möglich, da eine Kopierkontrolle bei den analogen Medien nicht möglich war. Der Konzern erklärte, indem die Richter die zu zahlende Summe von 23 Mark wie von der ZPÜ vorgeschlagen auf 12 Mark reduzierten, würde das Gericht anerkennen, dass das Vervielfältigen mit CD-Brennern durch technische Schutzmechanismen wirksam unterbunden werden kann.
Hewlett-Packard nannte eine solche auf dem analogen Zeitalter herrührende Pauschalabgabe „in höchstem Maße ungerecht“. Sie führe zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber Ländern ohne Abgabe und zu einem Rückgang der Investitionen in Deutschland. Außerdem betrafe sie private und gewerbliche Nutzer, die kein urheberrechtlich geschütztes Material verwenden.
HP will nun so schnell als möglich digitale Lösungen anbieten, die eine „angemessene und gerechte Vergütung für Urheber und Rechteinhaber gewährleisten.“ Kombinationstechnologien aus digitalem Wasserzeichen, physikalischer Kennzeichnung von Original-CDs und
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