Am heutigen Montag beginnt das Berufungsverfahren im Kartellrechtsprozess des US-Justizministeriums gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF). Der Konzern will zunächst mit einem 150-seitigen Dokument und altbekannten Argumenten beweisen, dass das Unternehmen legal gehandelt hat und nicht aufgeteilt werden muss.
Vor allem wollen sich die Anwälte auf ein Urteil des Richters aus der niedrigeren Instanz stützen: Der Microsoft wenig gesonnene Thomas Jackson sagte, die Exklusiv-Verträge des Konzerns mit den PC-Herstellern hätten Netscape nicht daran gehindert, den hauseigenen Browser weiterhin zu vermarkten.
Darüber hinaus wird Microsoft vermutlich die „Finding of Facts“ Jacksons anzweifeln, in denen das Unternehmen als Monopolist vorverurteilt wurde. Das dürfte aber sehr schwierig werden: Berufungsrichter bedienen sich bei den Fakten gerne bei der niedrigeren Instanz und konzentrieren sich ausschließlich auf rechtliche Aspekte des Falls. Beobachter gehen auch davon aus, dass die Anwälte des Software-Giganten die gesamte Prozessführung von Richter Jackson in Frage stellen werden. Bereits in vergangenen Fällen haben die Rechtsanwälte Jackson als gegen Microsoft voreingenommen dargestellt.
Wenn Microsoft heute seine Stellungnahme eingereicht hat, bleibt dem Justizministerium Zeit bis 12. Januar, um zu antworten. Daraufhin hat Microsoft noch einmal Gelegenheit zu einer Erwiderung. Auch Stellungnahmen von Unternehmen und Organisationen, die sich im Sinne von Microsoft zu dem Fall äußern wollen („friend-of-the-court“-briefs“), haben heute Annahmeschluss. Bis Mitte Januar dürfen die Gegner des Konzerns Argumente nachlegen.
Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Komplex finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen„.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
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