Das Landgericht Braunschweig hat am Montag ein Urteil veröffentlicht, wonach die so genannte „Serienabmahnung“ erlaubt ist. Anlass für den Rechtsstreit war eine Abmahnung, die Günter Freiherr von Gravenreuth für die Firma Symicron durchgeführt hatte, weil ein Web-Site-Anbieter auf das Programm „FTP-Explorer“ gelinkt hatte. Der Abgemahnte wollte die Rechtsanwaltskosten nicht zahlen, weil das Schreiben an ihn eine Serienabmahnung war.
Das Landgericht Braunschweig erklärte aber, es sei „die Sach- und Rechtskunde des Anwalts erforderlich“, um jeden einzelnen „Verletzungsfall sachlich und rechtlich gesondert zu prüfen.“ Dass das Schreiben vorformuliert ist, sei unerheblich.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…