Serienabmahnung ist erlaubt

Das Landgericht Braunschweig hat am Montag ein Urteil veröffentlicht, wonach die so genannte „Serienabmahnung“ erlaubt ist. Anlass für den Rechtsstreit war eine Abmahnung, die Günter Freiherr von Gravenreuth für die Firma Symicron durchgeführt hatte, weil ein Web-Site-Anbieter auf das Programm „FTP-Explorer“ gelinkt hatte. Der Abgemahnte wollte die Rechtsanwaltskosten nicht zahlen, weil das Schreiben an ihn eine Serienabmahnung war.

Das Landgericht Braunschweig erklärte aber, es sei „die Sach- und Rechtskunde des Anwalts erforderlich“, um jeden einzelnen „Verletzungsfall sachlich und rechtlich gesondert zu prüfen.“ Dass das Schreiben vorformuliert ist, sei unerheblich.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Das jüngste Update für Windows, macOS und Linux stopft drei Löcher. Eine Anfälligkeit setzt Nutzer…

3 Stunden ago

Apple schließt Zero-Day-Lücken in iOS, iPadOS und macOS

Zwei von Google-Mitarbeitern entdeckte Schwachstellen werden bereits aktiv gegen Mac-Systeme mit Intel-Prozessoren eingesetzt. Sie erlauben…

6 Stunden ago

Gefährliche Anzeigen für Passwortmanager Bitwarden verbreiten Malware

Die Hintermänner haben es unter anderem auf Daten von Facebook-Geschäftskonten abgesehen. Opfer werden über angebliche…

22 Stunden ago

Public Cloud: Gartner erwartet 2025 weltweite Ausgaben von 723 Milliarden Dollar

Bis 2027 werden 90 Prozent der Unternehmen eine Hybrid-Cloud-Strategie umsetzen.

1 Tag ago

iPhone 15 ist bestverkauftes Smartphone im dritten Quartal

Apple belegt in der Statistik von Counterpoint die ersten drei Plätze. Samsungs Galaxy S24 schafft…

1 Tag ago

So günstig & effizient war Content Produktion noch nie: Neues Content System erobert deutschen Markt

Kontinuierliche Content Produktion und Markenaufbau sind essentieller Pfeiler von langfristigen Unternehmenserfolg. Das ist mittlerweile auch…

1 Tag ago