Die Datenschutzbeauftragten der Länder mit Ausnahme des Thüringer Kollegen haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht und auf die Verfassungswidrigkeit einer von den Innenministern aus Bund und Ländern verabschiedeten Vorschrift hingewiesen. Diese hatten auf ihrer Konferenz am 24. November gefordert, „den Providern und Betreibern von Servern eine Protokollierungspflicht hinsichtlich der IP-Adresse und des Nutzungszeitraumes sowie eine angemessene Aufbewahrungszeit der Daten“ zum Zweck der Strafverfolgung vorzuschreiben.
Die deutschen Datenschützer warnen, dass die Speicherung personenbezogener Daten nicht zu einer Rundumbeobachtung der Bürger führen darf. Belegt wird dies durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Mit der von den Innenministern angestrebten Regelung, so die Datenschützer, würde diese Rundumbeobachtung jedoch Realität. Zudem stehe der Vorschlag im Gegensatz zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes, das die Entwicklung und den Einsatz von technischen Verfahren vorsieht, die mit einem Minimum an personenbezogener Datenverarbeitung betrieben werden können.
Die Datenschützer vergleichen die Forderung der Innenminister mit der Pflicht der Post, sämtliche Absender- und Empfängerangaben im Briefverkehr zu speichern und für die Sicherheitsbehörden bereit zu halten, für den Fall, dass eine der gespeicherten Personen in ein Verbrechen verwickelt ist.
In einer von den Datenschützern verbreiteten Erklärung heißt es: „Allen Bürgerinnen und Bürgern muss auch zukünftig eine unbeobachtete Nutzung des Internet möglich sein“.
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