Das Landgericht Köln hat am Donnerstag ein Urteil gegen Sony Entertainment veröffentlicht, das die Beziehung des Unternehmens mit seinen Zwischenhändlern regelt. Sony wird darin verurteilt, dass es seine Zwischenhändler unter bestimmten Umständen beliefern muss. Eine solche Lieferpflicht konnte bisher sehr selten eingeklagt werden (ZDNet berichtete). Der Geschäftsführer der betroffenen deutschen Dependance, Manfred Gerdes, nahm gegenüber ZDNet Deutschland Stellung zu dem Schiedsspruch.
„Wir leben mit diesem Urteilsspruch sehr komfortabel“, so Gerdes. „Im ersten Moment sieht es zwar so aus, als richte sich die Entscheidung gegen uns. Aber ich empfinde das nicht unbedingt so.“ Denn das Urteil beendet eine seit zwei Jahren währende Meinungsverschiedenheit zwischen Hersteller und Zwischenhändlern. „Diejenigen Händler, die von uns jetzt eine Lieferung verlangen können, müssen drei verschiedene Kriterien erfüllen. Insgesamt sind also nicht so viele Betriebe betroffen.“
Zum einen dürfen die Zwischenhändler keine Ketten mit Artikeln von Sony Computer Entertainment beliefern, die bereits vom Hersteller selbst direkt betreut werden. Zum anderen müssen noch zwei Grenzen hinsichtlich Mindestumsatz beim Zwischenhändler sowie beim Endhändler beachtet werden. Von dem Urteil sind nicht nur Playstations, sondern die gesamte Produktpalette von Sony Entertainment Deutschland betroffen.
„Unsere Zusammenarbeit mit den Zwischenhändlern ist auf eine beständige Geschäftsttätigkeit ausgelegt“, so Gerdes. Man habe in diesem Punkt die Entscheidung einer neutralen Stelle gesucht und nun auch gefunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gerdes wollte keinen Kommentar dazu abgeben, ob das Unternehmen in Berufung gehen wird.
Kontakt:
Sony Computer Entertainment, Tel.: 069/665430
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