Die Bundesregierung hat die Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabenverordnung beschlossen und damit den Weg für mehr Preisnachlässe und Dreingaben im deutschen Handel frei gemacht. Das Kabinett stimmte am Mittwoch für die ersatzlose Streichung beider Bestimmungen aus der Vorkriegszeit. Bislang sind Rabatte nur bis zu drei Prozent des Kaufpreises möglich; zugegebene Geschenke dürfen nur einen geringen Wert haben. Viele Internet-Unternehmen und Organisationen haben dies bereits seit Monaten gefordert.
Der Mittelstand fürchtet dagegen einen Verdrängungswettbewerb, wenn Handelsketten und die Online-Konkurrenz die Kunden mit hohen Rabatten und wertvollen Geschenken locken. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) betonte, weder Verbraucher noch mittelständische Unternehmen bräuchten durch den Beschluss „eine Verwilderung der Wettbewerbssitten“ zu befürchten. Die allgemeinen Wettbewerbsregelungen böten ausreichenden Schutz gegen „Mogelpackungen“ bei Rabatten und Zugaben. Wichtig sei, dass durch den Fall beider Bestimmungen Standortnachteile für deutsche Unternehmen in der Europäischen Union beseitigt würden, sagte Müller.
Beide Gesetze passten „nicht mehr ins Zeitalter des Internet“. Sie behinderten innovative Werbe- und Marketingstrategien, die im Ausland heute schon weit verbreitet seien. Deutschland sei das einzige Land in Europa, in dem Rabatte bislang nahezu verboten seien.
Die Bundesregierung rechnet nach eigenen Angaben damit, dass die neue Regelung bis spätestens zum Sommer in Kraft treten kann. Die Kabinettsvorlage geht nun ins Parlament. Zunächst muss sich der Bundesrat damit beschäftigen. Die Länderkammer kann die Änderung nicht verhindern, wenn sich im Bundestag eine ausreichende Mehrheit findet.
Müller kündigte an, sich auf EU-Ebene für eine Harmonisierung der Wettbewerbsregeln einzusetzen. Hierzu werde die EU-Kommission im nächsten Jahr Vorschläge vorlegen. Sein Ministerium werde an diesen Regelungen „unterstützt von einer Expertenkommission beim Bundesjustizministerium intensiv mitarbeiten.“ Mit der Novelle reagiert die rot-grüne Bundesregierung auf Vorgaben der europäischen E-Commerce-Richtlinie. Diese schreibt beim grenzüberschreitenden elektronischen Handel das so genannte Herkunftslandprinzip fest. Für Online-Händler gilt demnach immer das Gesetz des Landes, in dem sie ihren Firmensitz haben.
Bei einem Fortbestand des Rabattgesetzes hätten deutsche Anbieter etwa beim Verkauf von Computern, Büchern oder CDs weiter nur maximal drei Prozent Preisnachlass gewähren können, während Konkurrenten aus den europäischen Nachbarländern mit üppigen Abschlägen auf Kundenfang gehen könnten.
Der Fall des Rabattgesetzes hat der Aktie von Letsbuyit.com (Börse Frankfurt: LBC) einen deutlichen Push gegeben: Das Papier gewann bis zum frühen Nachmittag fast 200 Prozent. Die Internet-Wirtschaft hat die Abschaffung als „wichtigen Schritt“ zur Stärkung des elektronischen Handels in Deutschland begrüßt (ZDNet berichtete).
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