Der Rechtsanwalt Freiherr Günter von Gravenreuth hat im Auftrag von Symicron zur letztmöglichen Gelegenheit Widerspruch gegen das Urteil des Langerichts Düsseldorfs vom 25. Oktober (2a O 106/00; ZDNet berichtete ausführlich) eingelegt. Wie Freedom for Links mitteilte, geht das Verfahren damit in eine zweite Instanz.
Im Oktober hatte die Urteilsverkündung im „FTP-Explorer“-Fall stattgefunden. Nach der mündlichen Verhandlung im September gab die vorsitzende Richterin in erster Instanz Stefan Münz Recht und erlaubte ihm vorläufig die weitere Verwendung des Begriffs „FTP-Explorer“ auf seiner Site.
Die Verwendung des Begriffs „FTP-Explorer“ bei gleichzeitigem Link auf die Homepage der FTPx Corp. verletzt keine Rechte der Markeninhaberin Symicron, so das Gericht. Dieses Urteil hatte sich zwar bereits durch entsprechende Äußerungen der Richterin angedeutet, ist aber erst jetzt bestätigt worden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt vor.
Münz ist Autor des bekannten „Selfhtml“-Guides. Der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hatte Mitte vergangenen Jahres zahlreiche Mirror-Sites des Standardwerkes abgemahnt, weil sie – ebenso wie das Original – auf ein Programm linken, das den in Deutschland und Europa von Symicron geschützten Markennamen „Explorer“ enthält. Eines der Schreiben ging dann auch an Münz. ZDNet bietet Selfhtml zum Download an.
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