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Deutsche Post beansprucht den Begriff „Webtransfer“

In einem Schreiben fordert die Deutsche Post AG Website-Betreiber auf, den Begriff „Webtransfer“ nicht mehr zu benutzen. Das Bonner Unternehmen hat sich den Titel „Deutsche Post Webtransfer“ beim Münchener Patentamt schützen lassen.

„Das Unternehmen lässt sich diesen Begriff zur Zeit europaweit als Markennamen schützen. Das Produkt ist eine Art Treuhandkonto für Internet-Auktionen. Der Ersteigerer zahlt das Geld für die Ware auf unser Konto und der Versteiger erhält von uns eine Bestätigung und kann die Ware erst dann ausliefern. Zusätzlich bieten wir den Kunden auch die Möglichkeit, den Versand der Ware über uns abzuwickeln“, erklärte Unternehmenssprecherin Martina Dickel gegenüber ZDNet.

Der Begriff „Webtransfer“ wird von Internet-Hostern als Synonym für Traffic, also den monatlichen Datentransfer bei einem Hosting-Paket, benutzt. Betroffen war zum Beispiel die Firma Orgatech in Oldenburg: „Die Post hat uns ‚höflich aufgefordert‘ den Begriff Webtransfer nicht mehr zu benutzen.
Wir haben auf Nachfrage erfahren, dass der Begriff als Wort/Bild Marke eingetragen wurde“, sagte Orgatech-Sprecher Claus Plachetka gegenüber ZDNet.

Eine Suche in gängigen Suchmaschinen zeigt, dass nicht wenige Internet-Sites diesen Begriff zur Zeit benutzen: Google meldet insgesamt 184 Einträge für diesen Begriff. Die gleichnamige Domain wurde am 21. April 2000 auf die Deutsche Post AG eingetragen und informiert über das Angebot.

Kontakt:
Deutsche Post, Kundentelefon: 0180/23333

ZDNet.de Redaktion

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