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Hersteller versuchen Kopierschutz zu verschärfen

Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat vergangene Woche angekündigt, man werde eine ganz spezielle Kopierschutz-Technologie einsetzen, die den Gebrauch einer Software-Lizenz auf einen Computer beschränkt. Zum Gebrauch des Programms muss sich jeder Nutzer per Internet oder telefonisch registrieren lassen. Dieses Beispiel ist exemplarisch für die Entwicklung in der gesamten Branche.

Eine Koalition aus großen Hardware-Herstellern wie Intel (Börse Frankfurt: INL), IBM (Börse Frankfurt: IBM), Matsushita und Toshiba versucht gerade eine als „Contentschutz für bespielbare Medien“ bekannten Kopierschutz als Standard einzuführen. Eine weitere Technologie soll es Mitgliedern der „Secure Digital Music Initiative“ ermöglichen, verschiedene digitale Audio-Formate durch eine offiziell genehmigte Kopervorrichtung zu schützen. Nicht authorisierten Usern wird so die Nutzung eines Liedes untersagen. Der Käufer einer Lizenz kann seinen Song nicht auf einem zweiten von ihm genutzen Rechner laufen lassen oder eine Sicherungskopie davon erstellen.

Die Direktorin des Internet- und Gesellschaftszentrums an der Stanford Universität, Jennifer Granick, sagte gegenüber ZDNet: „Die Interessen der Verbraucher werden überhaupt nicht berücksichtigt, nur die der Industrie.“ Diese sieht das natürlich anders. Sie finden, die Sperrung des Programms nachdem nach dem 50-maligen Gebrauch keine Registrierung erfolgte, sei fair: „Wir wenden diese Technologien an, um die Interessen auszugleichen“, so der Microsoft-Chefbeauftragte im Kampf gegen Raubkopien, Brad Smith.

Robert Holleyman, der CEO der Business Software Alliance, ist dagegen überzeugt, dass der Markt das Problem lösen wird. Jegliche Technologie, die den Verbraucher zu stark benachteiligt, werde scheitern, so Holleyman.

Microsoft Deutschland hat am gestrigen Mittwoch eine Kampagne gegen Raubkopien von Privatleuten gestartet: Frei nach dem Motto „die Geschichte der Softwarelizensierung ist voller Missverständnisse“ weist Microsoft darauf hin, dass der Kunde immer nur ein Nutzungsrecht an der Software erhält und kein Urheberrecht, das ihm das Kopieren erlauben würde. Laut Aussage von Microsoft in einer von der Firma herausgegebenen Übersicht darf der User auch in Deutschland seine Softwarelizenz nur auf einem Rechner benutzen. Einzige Außnahme: Wenn ein User sein Notebook ausschließlich selbst nutzt, darf er auch die Software seiner Workstation nutzen. Die Ausnahme greift nach Aussage des Unternehmens aber nicht für Betriebssysteme, da jeder PC eine eigene Lizenz für ein OS aufweisen muss.

Illegal sei es laut Microsoft außerdem, die Programme eines einzelnen Office-Pakets auf verschiedene Rechner aufzuteilen.

Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760

ZDNet.de Redaktion

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